WBDill - Wohn und Bauverein Dill e.G. – Wohnen mit Zukunft

Informationen zu “Steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen” (sog. Balkonkraftwerke)

Die Energiewende allgemein sowie die Ereignisse der vergangenen Monate im speziellen haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern den Wunsch nach Unabhängigkeit von den Stromversorgern verstärkt. Auch wir vom Wohn- und Bauverein Dill eG sind von Mietern darauf angesprochen worden, der Montage und Inbetriebnahme eines sogenannten Balkonkraftwerkes unsere Zustimmung zu erteilen. Dabei ist es wichtig, dass sowohl der Anschluss als auch der Betrieb der Anlage jeglichen Sicherheitsanforderungen genügt. Grundlage hierfür bildet u.a. das Vorschriftenwerk des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.).

Informationen zu "Steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen" (sog. Balkonkraftwerke) - WB Dill

Eine normgerechte Anwendung kann jedoch nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Über die Möglichkeit der Installation von Balkonanlagen entscheidet der Gebäudeeigentümer, der auch für die Sicherheit der gebäudeinternen Elektroinstallation verantwortlich ist. Mieter müssen daher immer vorher eine Genehmigung des Wohnungsunternehmen einholen.

Die Erlaubnis ist grundsätzlich dann zu erteilen, wenn

1. die Anlage baurechtlich zulässig,
2. optisch nicht störend,
3. leicht zurückbaubar und
4. fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist sowie
5. keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahren von der Anlage ausgehen.

Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage muss ein Zweirichtungszähler genutzt werden. Der ggf. erforderliche Austausch der Zähler kann parallel mit der verpflichtend vorzunehmenden Anmeldung beim Netzbetreiber beauftragt werden.

Eventuelle Risiken, die von der Anlage ausgehen werden durch eine Privathaft-pflichtversicherung des Mieters abgesichert. Dafür ist eine verbindlich schriftliche Zusicherung vom Mieter einzuholen, solang er das Balkon-Kraftwerk nutzt.

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