Mitgliedschaft bei der Wohnungsbaugenossenschaft WBDill

Unsere Wohnungen werden ausschließlich an Mitglieder unserer Genossenschaft vermietet. Mit der Mitgliedschaft werden Sie Teil der Gemeinschaft und profitieren von vielen Vorteilen.

    Ihre Vorteile als Mitglied

    • Mitglieder der WBDill sind Miteigentümer der Genossenschaft und damit indirekt auch des Wohnungsbestandes.
    • Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der jährlichen Mitgliederversammlung und kann so an wichtigen Entscheidungen mitwirken.
    • Sie wohnen bei uns mit langfristiger Sicherheit und genießen ein Dauerwohnrecht.
    • Wir bieten rund 1.000 Wohnungen sowie 8 Gewerbeeinheiten in attraktiven Lagen zu fairen Konditionen.
    • Unser Wohnungsbestand wird kontinuierlich instand gehalten und modernisiert und befindet sich auf einem hohen technischen Standard.
    • Feste Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen rund um Miete, Betriebskosten, Reparaturen oder Versicherungsangelegenheiten zur Verfügung.
    • Unser Hausmeisterservice kümmert sich schnell und unkompliziert um kleinere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen.
    • Zusätzlich bieten wir einen Notdienst an Wochenenden und Feiertagen.
      Sie zahlen keine Kaution und keine Provision.

    Wie werde ich Mitglied?

    Da unsere Satzung vorsieht, dass Wohnungen nur an Mitglieder vergeben werden, ist der Beitritt zur Genossenschaft Voraussetzung für den Abschluss eines Dauernutzungsverhältnisses.

    Für die Mitgliedschaft sind zunächst zwei Geschäftsanteile zu je 400 € zu zeichnen. Zusätzlich wird eine einmalige Bearbeitungspauschale von 40 € erhoben.

    Nutzungsbezogene Pflichtanteile

    Wenn Ihnen eine Wohnung überlassen wird, sind gemäß Satzung weitere nutzungsbezogene Pflichtanteile zu übernehmen. Diese richten sich nach der Wohnfläche der Wohnung.

    Ein Geschäftsanteil beträgt 400 €.

    Gewinnbeteiligung

    Als Mitglied werden Sie am wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft beteiligt. Über die Höhe einer möglichen jährlichen Dividende entscheidet die Mitgliederversammlung.

    Beendigung der Mitgliedschaft

    Wenn das Dauernutzungsverhältnis endet, können Sie Ihre Mitgliedschaft entweder weiterführen oder kündigen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende möglich. Die eingezahlten Geschäftsanteile werden nach den Regelungen der Satzung zurückgezahlt.